Der Cyberspace: Ein rechtsfreier Raum? Ein Gastbeitrag von Dr. Andreas Nick
Der Cyberspace ist in seiner Gesamtheit kaum überschaubar: Die globale Vernetzung eines virtuellen Raums schafft nicht nur nahezu grenzenlose Möglichkeiten, sondern auch neue Formen der Verwundbarkeit. Nicht zuletzt wird der Cyberspace sowohl zivil als auch militärisch genutzt.
Vergleichbar mit der Hohen See, dem Luft- oder Weltraum stellt der Cyberspace eine neue Dimension globaler Gemeinschaftsgüter (Global Commons) dar, die weder privatem Eigentum noch der Souveränität eines einzelnen Staates unterliegen. Allen Global Commons ist gemeinsam, dass multilaterale Verhandlungen zur Schaffung von Regeln und Normen für ihre Nutzung unabdingbar sind.
Kernfrage ist: Wie und durch welche Autorität können allgemeinverbindliche Regeln für Sicherheit und Ordnung auch im Cyberspace definiert und ihre Einhaltung gewährleistet werden und wie können dabei individuelle Privatsphäre und Datenschutz auch vor der Willkür insbesondere autoritärer Staaten geschützt werden?
Eine enge Einbindung der Privatwirtschaft ist dabei unverzichtbar. Im Rahmen eines Multi-Stakeholder-Ansatzes verwalten beispielsweise staatliche wie nicht-staatliche Akteure zentrale Funktionen des Internets und erörtern Prinzipien für dessen Nutzung und Weiterentwicklung (Internet Governance).
Seitens der Privatwirtschaft stellt die von Microsoft vorgeschlagene Schaffung einer digitalen Genfer Konvention die aktuell ambitionierteste Initiative für mehr Sicherheit im Cyberspace dar. Der Vorschlag umfasst Selbstverpflichtungen der Industrie, eine unabhängige Institution zur Identifikation der Verursacher internationaler Cyberangriffe sowie verbindliche zwischenstaatliche Regelungen zur Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in Friedenszeiten.
Diese Initiative treibt die Diskussion über Regeln für den Cyberspace zweifellos voran. Der gewählte Begriff einer digitalen Genfer Konvention erhöht zwar die Aufmerksamkeit, ist aber aus völkerrechtlicher Sicht nicht unproblematisch. Gerade auf Seiten der Regierungen bestehen deshalb Vorbehalte gegenüber dem Vorschlag. Staatlicherseits wird auch die Übernahme von mehr Verantwortung durch die Unternehmen im Bereich Cybersicherheit gefordert. Solange keine ausreichende Einigkeit über die Definition von Cyber- und Informationssicherheit sowie zu Fragen der Selbstverteidigung besteht, erscheint die geforderte Schaffung verbindlicher Abkommen zum Verhalten von Staaten im Cyberraum verfrüht.
In der Zwischenzeit besteht aber durchaus bereits Handlungsspielraum bei der Implementierung bereits bestehender Normen. So hat 2015 eine Gruppe von Regierungsexperten im Rahmen der Vereinten Nationen (VN) die bislang wichtigsten Normen zur staatlichen IKT-Nutzung erarbeitet. Für deren Umsetzung könnte zum Beispiel ein VN-Gremium geschaffen werden, das konkrete Maßgaben zur Implementierung entwickelt. Auch wurde bereits die Einsetzung eines Beratungsgremiums oder eines Sonderberichterstatters für den VN-Generalsekretär diskutiert.
Auf Basis verbindlich vereinbarter Regeln könnte langfristig die bei vielen Staaten etwa wegen der möglichen Attribution von Cyber-Angriffen kritisch betrachtete Einrichtung einer unabhängigen Institution das Ziel sein, die etwa nach dem Vorbild der IAEO die zivile Nutzung des Cyberspace nach anerkannten klaren Regeln ermöglicht, durch entsprechende internationale Kontrollen aber weitgehend vor Missbrauch schützt.
Microsoft hat 2017 eine Digitale Genfer Konvention zum Schutz von Zivilisten im Cyberspace vorgeschlagen. Der Vorschlag hat seitdem viel Zustimmung, aber auch Kritik erfahren. Dieser Artikel ist Teil einer Serie von Gastbeiträgen, mit der wir die Debatte um eine Digitale Genfer Konvention hier auf Microsoft Berlin fortführen möchten.
Microsoft setzt sich unter dem Motto „Digitalisierung für Alle“ dafür ein, dass auf Basis von digitaler Sicherheit alle Menschen vom Fortschritt und den Chancen profitieren, die die digitale Gesellschaft bietet.
Dr. Andreas Nick
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Dr. Andreas Nick, MdB (CDU), ist seit 2013 direkt gewählter Abgeordneter für den Wahlkreis 204 Montabaur in Rheinland-Pfalz. Er verfügt über Studienabschlüsse der WHU Koblenz (Dipl.-Kfm., Dr. rer. pol.) und der Paul H. Nitze School of Advanced International Studies (SAIS) der Johns Hopkins University in Washington DC (Master of international Public Policy). Vor seiner Wahl war er über 15 Jahre im internationalen Bankgeschäft tätig sowie als Professor für Corporate Finance an der Frankfurt School of Finance & Management.
Seit 2018 leitet Andreas Nick die 18-köpfige deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates und ist gleichzeitig auch Vizepräsident der Parlamentarischen Versammlung des Europarates in Straßburg.
Im Deutschen Bundestag ist Andreas Nick ordentliches Mitglied im Auswärtigen Ausschuss, stellvertretendes Mitglied im Finanzausschuss und im Ausschuss für Digitale Agenda sowie stellv. Mitglied in der Parlamentarischen Versammlung der OSZE.